Der österreichische Reparaturbon beginnt am 26-04-2022

bundesweiter Reparaturbon – Am 26.04.2022 geht’s los!

Reparieren statt wegwerfen – Bundesreparaturbonus als Anreiz für Wirtschaft und Konsumenten

Nun ist es offiziell! Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) setzt für den Start des österreichweiten Reparaturbons den 26.04.2022 fest.

Der Reparaturbon kann nur von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und übernimmt 50 Prozent der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur betragen.

Sollten Sie also einer Reparatur nicht zustimmen, so müssen Sie mit einem gültigen Reparaturbon nur 50% der Analysekosten oder Kosten für den Kostenvoranschlag bezahlen.

Dazu ist es notwendig, sich über die Förderungs-Website https://reparaturbonus.at einen Bon herunterzuladen.

Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden.
Allerdings darf pro Gerät nur einmal ein Reparaturbon verwendet werden.

Anders als beim Wiener Reparaturbon wird der Bon nicht direkt bei der Abgabe des Gerätes registriert bzw reserviert sondern wird nun bei der Bezahlung eingelöst.

Der Förderbetrag durch den Reparaturbonus wird direkt mit der Förderstelle verrechnet.
Das heißt, dass Sie den Förderbetrag nicht vorstrecken müssen und diesen nicht wieder zurückfordern müssen sondern nur die Reparaturkosten abzüglich des Förderbetrages bezahlen müssen.